Nachrangdarlehen

Unsere Bürgerbeteiligung in Form eines Nachrangdarlehens

In der rechtlichen Gestaltung als sogenanntes qualifiziertes Nachrangdarlehen können Bürger der Genossenschaft Geld für ein bestimmtes Energieprojekt zur Verfügung stellen. Die Vorteile: Für das qualifizierte Nachrangdarlehen wurde ein fester Zinssatz kalkuliert. Zudem bleibt der Aufwand für alle Beteiligten gering. Die administrativen Anforderungen sind niedrig.  

 

Was ist ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?

Das qualifizierte Nachrangdarlehen ist ein Darlehen (umgangssprachlich ein Kredit), das Sie als Darlehensgeber(in) der Genossenschaft gewähren. Die Genossenschaft zahlt Ihnen dafür eine feste Verzinsung.

Fester Zinssatz über Sparbuchniveau!

  • 3 % Zins p. a. bei einer Laufzeit von 5 Jahren
  • 3,4 % Zins p.a. bei einer Laufzeit von 10 Jahren
  • Mindestbetrag: 1.000 Euro
  • pro Genossenschaftsanteil können 1.000 Euro Darlehen
    gegeben werden.
  • Kündigung erstmals nach Ablauf des 5. Jahres, bzw. 10. Jahr

Die Darlehensgeber gehen bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ein finanzielles Risiko ein: Die Geltendmachung des Anspruchs des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehensbetrages und Auszahlung der Zinsen ist gegenüber der Darlehensnehmerin solange und soweit ausgeschlossen, als dadurch auf Seiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde. Im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin tritt der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens bzw. Zahlung der Zinsen im Rang hinter die Forderungen sämtlicher anderer nicht nachrangiger Gläubiger der Darlehensnehmerin zurück. Hierdurch kann ein Totalverlust des Darlehensbetrags seitens des Darlehensgebers eintreten. Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) des Darlehensgebers besteht nicht.


1) Was ist ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?

Es handelt sich um eine Darlehen (umgangssprachlich ein Kredit), das Sie als Darlehensgeber der Genossenschaft gewähren.
Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen schulden Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Einzahlung des vertraglich festgelegten Darlehensbetrags. Die Darlehensnehmerin schuldet die vertraglich festgelegte Verzinsung über die gesamte Laufzeit des Darlehensverhältnisses sowie die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit.

Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ist jedoch der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen qualifiziert nachrangig. Mit diesem qualifizierten Nachrang ist das unter 2) beschriebene finanzielle Risiko verbunden.

Die Nachrangigkeit wird als sogenannter qualifizierter Rangrücktritt vereinbart, da es sich ansonsten um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft als Bankgeschäft nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes handelt. Da die „BürgerEnergie Osteland eG“ keine Erlaubnis hat, Bankgeschäfte durchzuführen, müssen Ihre Ansprüche nachrangig gestellt werden.

 

 

2) Wie sicher ist mein Geld? Welche Risiken gibt es?

Mit dem qualifizierten Nachrangdarlehen gehen die Darlehensgeber ein finanzielles Risiko ein: Die Geltendmachung des Anspruchs des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehensbetrages und Auszahlung der Zinsen ist gegenüber der Darlehensnehmerin solange und soweit ausgeschlossen, als dadurch auf Seiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde.

Im Fall der Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin tritt der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens bzw. Zahlung der Zinsen im Rang hinter die Forderungen sämtlicher anderer nicht nachrangiger Gläubiger der Darlehensnehmerin zurück. Hierdurch kann ein Totalverlust des Darlehensbetrags seitens des Darlehensgebers eintreten. Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) des Darlehensgebers besteht nicht.

 

 

3) Warum wurde dieses Beteiligungsmodell gewählt?

Das qualifizierte Nachrangdarlehen bietet Ihnen eine feste Verzinsung. Sie können sich an der Finanzierung der durch die Genossenschaft zu erwerbenden Windenergieanlagen beteiligen, ohne meherer Genossenschaftsanteile zu erwerben. Die qualifizierten Nachrangdarlehen erfordern im Vergleich zur Mitgliedschaft in einer Genossenschaft relativ wenig Verwaltungsaufwand.

 

 

4) Warum startete die Einwerbung der Nachrangdarlehen erst einige Wochen nach der Einwerbung der Mitglieder?

Die Genossenschaft hat aus organisatorischen Gründen entschieden, zunächst mit der Einwerbung von Mitgliedern zu starten.

 

 

5) Wie kann ich ein qualifiziertes Nachrangdarlehen abschließen?

Auf unserer Webseite (folgt noch) können Sie ein Nachrangdarlehen bequem online ausfüllen. Sie benötigen dafür eine gültige E-Mail-Adresse. Folgen Sie bitte den Anweisungen auf Ihrem Bildschirm.

Mit der Registrierung geben Sie die notwendigen Daten für die Vertragserstellung an. Sie erhalten dann eine Bestätigung per E-Mail, in der die Kontoverbindung der Genossenschaft mitgeteilt wird, sodass Sie fristgerecht den Darlehensbetrag überweisen können.

 

Damit Ihr Antrag zum Abschluss eines Vertrags über die Gewährung eines qualifizierten Nachrangdarlehens von uns bearbeitet und angenommen werden kann, muss der Vertrag vollständig und korrekt ausgefüllt sein. Bitte nehmen Sie keine Änderungen oder Streichungen vor. Denken Sie bitte daran, den Vertrag zu unterschreiben und zurückzusenden oder persönlich abzugeben.

Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung, in der die Kontoverbindung der Genossenschaft mitgeteilt wird, damit Sie fristgerecht den Darlehensbetrag überweisen können.

 

 

6) Welche Seiten der Vertragsunterlagen bleiben bei mir? Welche schicke ich an die Genossenschaft?

Die Darlehensunterlagen enthalten

* eine Checkliste zum Ablauf des Verfahrens

* den Darlehensvertrag

* die Darlehensbedingungen

* die fernabsatzrechtlichen Verbraucherinformationen

Schicken Sie bitte NUR den Darlehensvertrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die BürgerEnegie Ostelnad eG.. Nach Abschluss des Vertrages erhalten Sie von uns das gescannte Original als PDF oder als Kopie.

 

 

7) Wer kann ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?

Jeder, der volljährig ist und Mitglied der BürgerEnergie Osteland eG. ist (mit mindesten einem Anteil). Natürliche Personen sowie juristische Personen kommen als Darlehensgeber in Betracht.

 

 

8) Wie hoch sind die Zinsen für ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?

Das Darlehen hat eine Laufzeit von 5 oder 10 Jahren.

Die Zinsen sind für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben. Die Verzinsung bei 5 Jahre Laufzeit beträgt 3% p.a.

Bei 10 Jahren beträgt der Zinssatz 3,4% p.a..

Die Zinsberechnungsmethode ist "act/act" (taggenaue Zinsabrechnung).

 

 

9) Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Die Genossenschaft kann den Vertrag ablehnen.

Die Genossenschaft bestimmt eine Einzahlungsfrist. Erfolgt die Einzahlung des Darlehensbetrages nicht fristgerecht, so behält sich die Genossenschaft vor, von dem geschlossenen Darlehensvertrag zurückzutreten. Erfahrungsgemäß sind derartige Bürgerbeteiligungsmodelle binnen kurzer Zeit vergriffen. Wenn Sie nicht rechtzeitig den Darlehensbetrag einzahlen, ist das Risiko hoch, dass die Genossenschaft vom Vertrag zurücktritt und Sie nicht mehr als Darlehensgeber berücksichtigt werden können.

Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Genossenschaft eingeht.

 

 

10) Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Genossenschaft mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Die Genossenschaft ist zwar bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Erfahrungsgemäß sind jedoch derartige Bürgerbeteiligungsmodelle binnen kurzer Zeit vergriffen. Nicht jeder, der sich beteiligen möchte, kann auch garantiert beteiligt werden. Je früher Sie sich aber registrieren und den Darlehensvertrag vollständig und unterzeichnet zurücksenden, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Vertrag mit der Genossenschaft abschließen und von der attraktiven Verzinsung profitieren können.

 

 

11) In welcher Höhe kann ich der „Bürgerenergie Osteland eG“ ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?

Der Minimalbetrag beträgt 1.000 €. Der Maximalbetrag beträgt 20.000 Euro. Alle Beträge müssen durch 500 teilbar sein. Je Genossenschaftanteil ist eine Darlehn von bis zu 1.000,-- € möglich.

 

Z. B.

  • mit einem Genossenschaftanteil (GN) von 300,-- kann man ein Darlehn von 1.000,-- € geben
  • mit 2 GN also 600,-- kann ein Dahrlehn bis 2.000,-- € gegeben werden, aber auch gern 1.500,-- € 
  • bei der Maximal Summe von 20.000,-- müssen auch 20 GN im Werte von 6.000,-- gezeichnet werden 

 

 

12) Wie erfolgen die Zinszahlung und die Rückzahlung meines Darlehens?

Die Zinsen werden für jeweils 12 Monate und zwar vom 01.12. des Vorjahres bis zum 30.11. eines laufenden Jahres berechnet und jeweils am 30.11. eines laufenden Jahres ausgezahlt. Die erste Zinszahlung erfolgt am 30.11.2018 für den Zeitraum Einzahlungsdatum - 30.11.2018.

Im Falle der Kündigung Ihres Darlehensvertrages erhalten Sie am Auszahlungstermin den Darlehensbetrag nebst der für das letzte Laufzeitjahr aufgelaufenen Zinsen zurück.

 

 

13) Wie zahle ich den Darlehensbetrag ein?

Der Darlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Das Bankkonto wird Ihnen von der Genossenschaft mit der Annahmebestätigung mitgeteilt.

 

 

14) Kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?

Ihnen steht ein Widerrufsrecht zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Darlehensvertrags ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zum Widerrufsrecht finden Sie unter Ziffer 13. des Darlehensvertrags.

 

 

15) Wann kann ich frühestens mein investiertes Geld zurück erhalten?

Nach Ablauf von 5 Jahren bzw. 10 Jahren.

Hierfür ist keine Kündigung notwendig.

 

Aus aussergewöhnlichen Anlassen oder in Notlagen kann der Vorstand der Genossenschaft einer vorzeitigen Kündigung zustimmen, wenn die Liquidität der Genossenschaft nicht gefährdet ist. 

 

16) Wie kann ich den Darlehensvertrag kündigen?

nur eine außerordenliche Kündigung bedarf der Schriftform, ansonsten laufen die Verträge nach 5 bzw. 10 Jahren aus. 

 

Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Mit Abschluss des Darlehensvertrags wird der § 490 Abs. 1 BGB jedoch einvernehmlich außer Kraft gesetzt. Somit entfällt die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung für den Darlehensgeber, falls in den Vermögensverhältnissen der Darlehensnehmerin eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird. Abgesehen davon bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich gegenüber der Darlehensnehmerin zu erfolgen.

 

 

17) Kann ich den Vertrag auf dritte Personen übertragen?

Ja, es besteht das uneingeschränkte Recht auf Übertragung der qualifizierten Nachrangdarlehen durch Abtretung an Dritte sowie Schenkung oder Vererbung.

Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Übertragung der Nachrangdarlehen ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, von dem bisherigen und dem neuen Darlehensgeber unter Nennung der Stammdaten des neuen Darlehensgebers mitzuteilen.

 

 

18) Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?

Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, zu Beginn den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrages haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich mitzuteilen. Bei Nichtnutzung des Onlineverwaltungsportals haben Sie die Änderungen unverzüglich schriftlich der Genossenschaft mitzuteilen.

 

 

19) Habe ich als Darlehensgeber Mitbestimmungsrechte in der Genossenschaft?

Nein. Die qualifizierten Nachrangdarlehen gewähren keine Mitgliedschaftsrechte in der Genossenschaft. Insbesondere gewähren sie keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Generalversammlung der Darlehensnehmerin. Da aber jeder Darlehnsgeber mindestens einen Anteil zeichnen muss, ergeben sich daraus die vollen Mietgliedsrechte.

 

 

20) Werden Sicherheiten gegeben?

Nein. Die Genossenschaft stellt keine Sicherheiten für das qualifizierte Nachrangdarlehen zur Verfügung.

 

 

21) Muss auf die Zinserträge Kapitalertragsteuer gezahlt werden?

Die Zinserträge aus dem qualifizierten Nachrangdarlehen unterliegen nicht der Kapitalertragssteuer. Die Kapitalertragssteuer wird demnach bei Auszahlung der Kapitalerträge von der Genossenschaft nicht einbehalten.

 

 

22) Muss ich die Zinserträge in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Da die Besteuerung immer von den Verhältnissen des Darlehensgebers abhängt, wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen. Grundsätzlich kann jedoch festgehalten werden, dass die Erträge in der Steuererklärung zu berücksichtigen sind.

 

 

23) Woher bekomme ich eine Zins-/Steuerbescheinigung für meine Unterlagen bzw. für das Finanzamt?

Mangels Vorliegen der Voraussetzungen für die Erhebung der Kapitalertragssteuer wird eine Steuerbescheinigung durch die Genossenschaft nicht ausgestellt. Jedoch kann die Genossenschaft eine Zinsbescheinigung ausstellen.

 

 

24) Was passiert im Todesfall?